Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungsbedingungen

Haus Flora, Wildenhain GbR, Wilhelmstraße 7, 26571 Juist (Vermieter)

1. Abschluss des Mietvertrags
Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags.
Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich bestätigt hat.

Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Mit dem Eingang der Buchungsbestätigung hat der Gast eine Anzahlung zu leisten (Betrag, Zahlungsziel und Kontoverbindung - siehe Buchungsbestätigung). Sollte diese Anzahlung nicht eingehen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
Wird in der Buchungsbestätigung keine Anzahlung gefordert, muss eine E-Mail-Empfangsbestätigung erfolgen.

2. Zahlung
Den Restbetrag bezahlt der Gast bis spätestens 4 Wochen vor Anreise per Banküberweisung. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.

3. Rücktritt
Der Mieter verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 61 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises und ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Kosten für die Endreinigung. Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 50,00 berechnet.

Im Falle einer behördlich verordneten Zugangsbeschränkung für die Insel Juist gelten die gesetztlichen Bestimmungen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

In der Regel erhält der Gast die Buchungsbestätigung per E-Mail oder per Post.

4. Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch saisonelle Gegebenheiten, sind möglich. Von Oktober bis April kann es zu Bautätigkeiten auf der Insel kommen.

Die Vertragsleistungen des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.

Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Fällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.

Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht möglich.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der WLAN- oder WiFi- Nutzung

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
  6. es ist ausdrücklich untersagt File-sharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über unser Internet zu starten.

Der Gast stellt den Inhaber der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.